Fördermöglichkeiten

Weiterbildungsfonds der IHK Koblenz

 

Die Industrie- und Handelskammer Koblenz fördert die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss für Unternehmen, die der IHK Koblenz angehören. Weitere Informationen, Merkbaltt und Antragsformular finden Sie hier.

 

Förderung nach Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG)

Viele unserer Lehrgänge der Aufstiegsfortbildung sind nach dem Aufstiegsfortbildungs­förderungs­gesetz („Meister-Bafög“) förderbar. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5% auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem zinsver­billigten Darlehn. Die Förderung ist einkommens- und vermögensun­abhängig. Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsför­derung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter http://www.meister-bafoeg.info

 

Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz

Anspruchsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Selbständige in den ersten 5 Jahren ihrer Tätigkeit, Berufsrückkehrer sowie Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Die Teilnehmer müssen mindestens 45 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr 50% der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bis zu 500,-- EUR

    Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.

Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter http://www.qualischeck.rlp.de/.

 

Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren - zum Bespiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Detaillierte Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bildungspraemie.info/.

Steuerliche Förderung

Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.


Leitfaden zur Finanzierung von Weiterbildung

Den Leitfaden der Stiftung Warentest zur Finanzierung von Weiterbildung finden Sie hier.
 
Highlights

Fremdsprachen-Korrespondent /
Fremdsprachen-Korrespondentin
ab 05. März 2012 [mehr...]

Wirtschaftsfachwirt /
Wirtschaftsfachwirtin
ab 02.02.2012 in Koblenz
ab 10.03.2012 in Simmern
ab 22.05.2012 in Bad Kreuznach
ab 11.08.2012 in Altenkirchen
ab 14.08.2012 in Koblenz
ab 31.08.2012 in Koblenz
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Wir sind für Sie da

Für Fragen und persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

IHK-Bildungszentrum Koblenz e. V.
Josef-Görres-Platz 19 
D-56068 Koblenz

Tel.: 02 61/3 04 71-0
Fax: 02 61/3 04 71-21

URL: www.ihk-koblenz-biz.de
E-Mail: biz-ko@koblenz.ihk.de