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| ZulassungsvoraussetzungenVoraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau"Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gem. der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) zu erbringen (der so genannte Ausbildereignungsschein). Die im ersten Abschnitt bezeichnete jeweilige Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Personalarbeit/Personalwirtschaft haben. Abweichend von den vorgenannten Voraussetzungen kann auch zur Prüfung zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau ZulassungsantragDen Antrag auf Prüfungszulassung stellen Sie formlos bei der IHK, bei der Sie die Fortbildungsprüfung ablegen möchten. Dies kann Ihre Heimat-IHK sein oder die IHK, in deren Geschäftsbereich der Lehrgangsträger seinen Sitz hat. Fügen Sie dem Antrag die entsprechenden Nachweise bei:
Wenn Sie sich zu einem Kurs beim IHK-Bildungszentrum Koblenz e.V. anmelden und bei der IHK Koblenz Ihre Fortbildungsprüfung ablegen möchten, können Sie uns Ihre Unterlagen gerne überlassen. Wir leiten diese dann zur Prüfung der Zulassung an die IHK Koblenz weiter. Von dort erhalten Sie dann einen Zulassungsbescheid. | Information und Anmeldung Ramona Knopp
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