Zulassungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur IHK-Fortbildungsprüfung "Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau" sind in der entsprechenden Prüfungsverordnung dargelegt. Wir empfehlen unseren Kursteilnehmern, bereits bei Kursanmeldung einen Zulassungsantrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu stellen.
 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau"

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf  und danach eine mindestens 3–jährige Berufspraxis
  • oder eine mindestens 5-jährige Berufspraxis nachweist.

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gem. der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) zu erbringen (der so genannte Ausbildereignungsschein).

Die im ersten Abschnitt bezeichnete jeweilige Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Personalarbeit/Personalwirtschaft haben.

Abweichend von den vorgenannten Voraussetzungen kann auch zur Prüfung zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau

Zulassungsantrag

Den Antrag auf Prüfungszulassung stellen Sie formlos bei der IHK, bei der Sie die Fortbildungsprüfung ablegen möchten. Dies kann Ihre Heimat-IHK sein oder die IHK, in deren Geschäftsbereich der Lehrgangsträger seinen Sitz hat.

Fügen Sie dem Antrag die entsprechenden Nachweise bei:

  • Kopie der Urkunde Ihres Ausbildungs-Abschlusses
  • Kopie des Ausbilder-Scheines
  • Bescheinigung(en) über Art und Dauer Ihrer Berufstätigkeit (Arbeitsvertrag reicht nicht aus!).

Wenn Sie sich zu einem Kurs beim IHK-Bildungszentrum Koblenz e.V. anmelden und bei der IHK Koblenz Ihre Fortbildungsprüfung ablegen möchten, können Sie uns Ihre Unterlagen gerne überlassen. Wir leiten diese dann zur Prüfung der Zulassung an die IHK Koblenz weiter. Von dort erhalten Sie dann einen Zulassungsbescheid.

 
Information und Anmeldung

Ramona Knopp
IHK-Bildungszentrum Koblenz e.V.
Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz