Fortbildungslehrgänge

Die Möglichkeit für den Teilnehmer erworbene Fachkompetenz zu erweitern.

 

Der Gesetzgeber sieht die Pflicht, dass die meisten Betriebsbeauftragten sich regelmäßig weiterbilden müssen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

Auch wenn teilweise längere Fristen bestehen, empfehlen wir auf Grund des stetigen und schnellen rechtlichen, sowie technischen Wechsels alle 2 Jahre die Fortbildung wahzunehmen.

So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand, senken Versicherungs- sowie Schadenrisiken und vermeiden ein Organisationsverschulden.



                  Fortbildungen


 
Beratung / Organisation
  Yvonne Busch
Telefon:
02631 3539-52
Telefax:
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