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| FortbildungslehrgängeDer Gesetzgeber sieht die Pflicht, dass die meisten Betriebsbeauftragten sich regelmäßig weiterbilden müssen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Auch wenn teilweise längere Fristen bestehen, empfehlen wir auf Grund des stetigen und schnellen rechtlichen, sowie technischen Wechsels alle 2 Jahre die Fortbildung wahzunehmen. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand, senken Versicherungs- sowie Schadenrisiken und vermeiden ein Organisationsverschulden.
Fortbildungen
| Beratung / Organisation |