Fortbildung nach EfbV und TgV

Achtung: Fachkunde nach EfbV und TgV muss alle 2 bzw. 3 Jahre verlängert werden. Wird an keiner entsprechenden Fortbildungsveranstaltung teilgenommen, verfällt die Fachkunde und es muss ggf. ein neuer 4-tägiger Grundkurs besucht werden.

 
 

Inhalte:

  • Änderungen im Haftungsrecht
  • Das neue WHG
  • GHS
  • Abfall als Gefahrgut
  • Die neuen Transportvorschriften gem. ADR 2011
  • Das neue KrW-/AbfG, Auswirkungen auf die Betriebe
  • Vereinfachung im Abfallrecht
  • PCB/PCT Abfallverordnung
  • Elektronisches Abfallnachweisverfahren
  • Recyclingverfahren
  • Registerführung
  • POP-Verordnung

 

Die folgenden Seminare bieten wir aktuell hierzu an:

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Beratung / Organisation
  Yvonne Busch
Telefon:
02631 3539-52
Telefax:
02631 3539-54

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