Fortbildung nach EfbV und TgVAchtung: Fachkunde nach EfbV und TgV muss alle 2 bzw. 3 Jahre verlängert werden. Wird an keiner entsprechenden Fortbildungsveranstaltung teilgenommen, verfällt die Fachkunde und es muss ggf. ein neuer 4-tägiger Grundkurs besucht werden.
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Inhalte:
- Änderungen im Haftungsrecht
- Das neue WHG
- GHS
- Abfall als Gefahrgut
- Die neuen Transportvorschriften gem. ADR 2011
- Das neue KrW-/AbfG, Auswirkungen auf die Betriebe
- Vereinfachung im Abfallrecht
- PCB/PCT Abfallverordnung
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren
- Recyclingverfahren
- Registerführung
- POP-Verordnung
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Die folgenden Seminare bieten wir aktuell hierzu an: |