Fortbildung für Gefahrgutfahrer

Der Gefahrgutfahrer-Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.  Die Verlängerung des Schulungsnachweises ist nur noch mit einer erfolgreichen Teilnahme an einer IHK-Prüfung möglich. Wir bieten Ihnen einen Vorbereitungs-lehrgang an, in dem wir Sie über die Neuerungen des Gefahrgutrechts und deren Anwendungen in der Praxis informieren.
 
 
  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Durchführung und Beförderung (Praxis)
  • Maßnahmen nach Unfällen und
  •     Zwischenfällen
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten

 

 
Beratung / Organisation
  Yvonne Busch
Telefon:
02631 3539-52
Telefax:
02631 3539-54

Mail an Yvonne Busch