Brandschutzbeauftragte/r

Der Lehrgangsaufbau orientiert sich an allen zur Zeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, so wie an den europäischen Richtlinien. Er entspricht den DGUV/BGV, der Arbeitsstättenverordnung und dem § 10 Arbeitsschutzgesetztes.

 

Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person, um diesen in Fragen des Brandschutzes zu unterstützen und zu beraten. So kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs. 1BGB, § 62 Abs. 1HGVB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person delegieren.

Der oben genannte Lehrgang soll den Einstieg in den vorbeugenden Brandschutz ermöglichen, dessen wesentliche Ziele die Verhinderung einer Brandendstehung und Einschränkung einer Brandausbreitung sind.

Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind beispielweise das Aufstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.

Rheinland-pfälzische aktive Führungskrafte der Feuerwehren (Wehrleiter, Wehrführer, Zugführer, Gruppenführer) erhalten durch das Land einen Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren von 544,51 €.


Die folgenden Seminare bieten wir aktuell hierzu an: 

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Beratung / Organisation

Marion Naunheim
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