Beauftragte Personen nach § 6 Gefahrgutbeauftragten-Vo

Firmen, welche Mitarbeiter mit dem Versenden, Transportieren oder Be- und Entladen  von Gefahrgütern betrauen, müssen diese nach ADR 1.3 entsprechend schulen und unterweisen; hier bietet sich die Teilnahme an diesem Seminar an.
 

Neben den Gefahrgutbeauftragten müssen auch die sonstigen verantwortlichen Personen, die im Unternehmen mit dem Gefahrguttransport betraut sind, geschult werden (§ 6 GbV).

 Die folgenden Seminare bieten wir Ihnen aktuell hierzu an: 

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Beratung / Organisation
  Yvonne Busch
Telefon:
02631 3539-52
Telefax:
02631 3539-54

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