Selbsthilfekräfte für den Brandschutz

Die Zielsetzung des Tagesseminars und die Seminarinhalte wurden mit der obersten Brandschutzbehörde des Landes  abgestimmt.
 

In der Regel haben Unternehmen sowie Körperschaften Mitarbeiter mit Aufgaben des Brandschutzes zu beauftragen. Dazu ist eine Brandschutzordnung freiwillig oder aufgrund einer behördlichen Anordnung aufzustellen. Soweit das Unternehmen nicht über ausreichend geschulte Mitarbeiter verfügt, ist dieser Personenkreis als Selbsthilfekräfte auszubilden und in seine Aufgaben einzuweisen.

Die Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sollen als Einrichtung der betrieblichen Sicherheit in der Lage sein, im Gefahrenfall - insbesondere im Brandfall - sofortige Erstmaßnahmen durchzuführen. Die Bedienung eines Feuerlöschers oder eines Hydranten muss daher möglichst praxisgerecht geübt werden. Einer Selbsthilfekraft sollte Gelegenheit gegeben werden, das schnelle Ablöschen einer in Brand geratenen Person an einer Modellpuppe zu üben, denn nur so können Angst- und Hemmschwellen überwunden werden.

 Die folgenden Seminare bieten wir aktuell hierzu an: 

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Beratung / Organisation
  Yvonne Busch
Telefon:
02631 3539-52
Telefax:
02631 3539-54

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